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Ein Unternehmen der TERRAS Tiefbau Gruppe TERRAS Tiefbau Gruppe

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der HTS Landschaftsgestaltungs GmbH, Dorfstr. 31, 15848 Rietz-Neuendorf/OT Alt Golm

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und der HTS, sowohl für laufende als auch künftige Geschäfte.

1.2 Geschäfts-, Anliefer- und Einkaufsbedingungen des Kunden oder sonstige abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HTS.

1.3 Die HTS ist berechtigt, zur Durchführung vertraglich festgelegter Leistungen, auch Dritte zu beauftragen.

§ 2. Angebote/Verträge

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, solange im Angebot keine

Angebotsbindung/Preisbindung gesondert ausgewiesen ist.

2.2 Zum Vertragsabschluss bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch die HTS.

2.3 Die Wirksamkeit aller vertraglichen Leistungen, Vereinbarungen sowie Änderungen bedarf ebenfalls der Schriftform.

2.4 Die vertraglichen Vereinbarungen basieren auf der Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben. Die HTS ist verpflichtet, bei Anlieferung, Proben zur Feststellung der Richtigkeit der Angaben des Kunden durchzuführen. Ergeben diese vom vereinbarten Qualitätszustand abweichende Charakteristika oder wurden unrichtige Angaben in der dem Vertrag zugrunde liegenden Beschreibung gemacht, führt das zur Vertragsauflösung bzw. Neuverhandlung. Die HTS behält sich vor, gegebenenfalls Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

§ 3. Überlassene Unterlagen

3.1 Alle vor Vertragsabschluss vom Lieferanten beigebrachten Unterlagen, Analysen, Beschreibungen werden Eigentum des Käufers und dienen ggf. später notwendig werdender Beweissicherung. Diese Unterlagen sind vertraulich zu verwenden.

§ 4. Preise/Nebenkosten und sonstige Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise am Tage der Abholung/Lieferung, falls nicht schriftlich gesonderte Konditionen vereinbart sind.

4.2 Die Preise gelten an/ab Werk, rein netto zzgl. der am Tag der Abholung/Lieferung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

4.3 Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage der im Werk ermittelten Gewichtsmengen sowie zzgl. Etwaiger angefallener Nebenkosten und Pauschalen, auf welche im Angebot hingewiesen wurde.

4.4 Die HTS behält sich vor, Entgelte für vollbrachte Teilleistungen als Zwischenrechnung zu verlangen.

4.5 Der Ausgleich der gestellten Rechnungen hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Ausgenommen sind schriftlich vereinbarte individuelle Zahlungskonditionen.

4.6 Bei Neukunden oder der Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen sowie bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden begründet in Frage stellen, sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung oder Vorauskasse zu verlangen. Auftragsbezogen kann vor Leistungserbringung auch eine Sicherheitsleistung abgefordert werden.

§ 5. Verfügbarkeit/Lieferung

5.1 Ohne verbindliche Vorbestellung besteht keine Gewähr auf ausreichende Verfügbarkeit der Ware, insbesondere bei veredelten Produkten und Handelsware.

5.2 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, frei verladen.

5.3 Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des Materials ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

5.4 Der Kunde/Kraftfahrer bescheinigt bei Abholung durch Unterschrift auf Wiegeschein/Quittung den richtigen und vollständigen Erhalt der Ware.

5.5 Der Kunde/Kraftfahrer ist für die Einhaltung des zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewichtes, der Ladungssicherung und der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges im Allgemeinen verantwortlich. Bei Überladung besteht im Werk eine Rücklademöglichkeit zur Verfügung.

5.6 Für Schäden die durch oder während des Transportes der Ware entstehen, sowie für Verluste oder Verunreinigungen der Ware durch nicht geeignete oder verschmutzte Transportmittel/Fahrzeuge ist die HTS nicht verantwortlich. Der Gefahrübergang an den Kunden erfolgt nach Verlassen der Beladestelle.

§ 6. Abnahme/Gewährleistung

6.1 Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware anzuzeigen, siehe Punkt 5.4.

6.2 Alle Kiessandprodukte sind Naturprodukte die natürlichen Schwankungen unterliegen, weiterhin sind gewinnungs- und produktionstechnische Toleranzen möglich. Wird aus diesen Gründen die Gebrauchsfähigkeit und der Verwendungszweck nicht eingeschränkt bestehen keine Ersatzansprüche des Kunden.

6.3 Für Beschaffenheitsänderungen wie z. Bsp. Feuchtegehalt, Entmischung, und Kornzertrümmerung der Materialien durch Transport, Zwischenlagerung, Einbau oder Weiterverarbeitung übernimmt die HTS keine Gewähr.

§ 7. Annahmebedingungen

7.1 Die Anlieferung von Deponiegut kann erst nach Vorlage und Prüfung der entsprechenden Unterlagen (Annahmeparameter/Qualitätsparameter der HTS) und schriftlicher Freigabe durch die HTS erfolgen. Die Annahme von gefährlichen Abfällen erfordert die vorherige Zustimmung der Sonderabfallbehörde (SBB).

7.2 Bei der Annahme erfolgen die visuelle Begutachtung und die Erfassung/Bestätigung der angelieferten Menge.

7.3 Weitere Prüfungen durch die HTS zur Qualitätssicherung erfolgen entsprechend der behördlich vorgegebenen Bestimmungen.

7.4 Lieferungen die nicht dem geschlossenen Vertrag bzw. unseren Annahmebedingungen entsprechen,werden zurückgewiesen. Mangelhafte und bereits entladene Materialien müssen vom Kunden zurückgenommen werden. Bei Nichtrücknahme behalten wir uns die ordnungsgemäße Entsorgung auf Kosten des Kunden vor, einschließlich etwaiger anfallender Neben- und Nachfolgekosten.

7.5 Der Kunde trägt die Verantwortung, für die Auswahl geeigneter Lieferfahrzeuge. Vorzugsweise ist HydroDrive oder Allradantrieb zu empfehlen. Reguläre Straßenfahrzeuge laufen Gefahr, bei entsprechender Witterung sich festzufahren. Das verursacht ein kostenpflichtiges Freischleppen durch den Deponiebetreiber.

7.6 Die Abfallannahme erfordert eine konkrete Terminabstimmung im vereinbarten Anlieferungszeitraum. Für Annahmeunterbrechungen durch höhere Gewalt (Unwetter, etc.) oder Stromversorgungsausfall übernimmt die HTS keine Haftung.

§ 8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die HTS sind ausgeschlossen, soweit nicht der HTS oder dessen Erfüllungsgehilfen zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Ersatzpflicht der HTS ist in einen derartigen Fall auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Summe aller Haftungsansprüche, gleich jeder Art, ist maximal auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

§ 9. Abtretungsverbot

9.1 Die Abtretung von Ansprüchen der HTS an Dritte ist unzulässig.

§ 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB und anderen vertraglichen Vereinbarungen ist unser Geschäftssitz sowie die dafür zuständigen Gerichte.

10.2 Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht.

Stand März 2020