Die ersten Sucharbeiten auf Kiessand erfolgten 1964. Im Jahr 1980 erhielt die Lagerstätte nahe der Ortschaft Alt Golm durch Beschluss des damaligen Bezirkstags Frankfurt/Oder den Status eines Bergbauschutzgebiets.
Am 13. November 1991 erteilte das Oberbergamt Brandenburg die Bewilligung für das Feld Alt Golm. Nach der Zulassung eines Hauptbetriebsplans wurde der Abbaubetrieb in 1992 aufgenommen. In 1994 verfügte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Dieses wurde am 05.02.1999 mit positiver landesplanerischer Beurteilung abgeschlossen.
Anschließend beantragte die HTS Landschaftsgestaltungs GmbH die Planfeststellung des Vorhabens. Der Rahmenbetriebsplan des Kiessandtagebaus Alt Golm wurde am 02.Dezember 2004 durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg festgestellt. Dieser regelt für den Zeitraum bis zum Jahr 2035 den Abbau von Kiessanden auf einer Fläche von insgesamt 35,3 Hektar.
Mit dem Eingriff des Bergbaus in die Umwelt entsteht die Verpflichtung der Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen. Da bergbaueigene Materialien mengenmäßig nur unzureichend verfügbar sind, ist eine geländegleiche Auffüllung nur mit bergbaufremden mineralischen Materialien und Abfallstoffen, die geeignet sind, bestimmte Funktionen zu erfüllen (Raumausfüllung, Standsicherheit, Rekultivierung etc.), vorgesehen.